Und plötzlich kommt der Rekrutierungsbeschluss

Viele Schweden, aber auch einige nach Schweden eingewanderte Deutsche, haben in den zurückliegenden Jahren von den schwedischen Streitkräften Post bekommen, mit der ihnen ein Rekrutierungsbeschluss (uttagningsbeslut) übermittelt worden ist. Deutsche Einwanderer müssen wohl kaum Angst davor haben, dass sie vom schwedischen Militär eingezogen werden, denn in solchen Fällen sind es eher persönliche Dinge, die im Falle einer konkreten Kriegsgefahr oder auch einem bereits eingesetzten Kriegsgeschehen für die Landesverteidigung von Interesse sein könnte. Auch in Schweden lebende Deutsche können einen solchen Beschluss erhalten und damit im Ernstfall zur Abgabe ihres PKW aufgefordert werden; manchmal bezieht sich eine solche Anordnung sogar auf andere Sachen.

Mit einem derartigen Beschluss, der sich auf die ”Förordning (1992:391) om uttagning av egendom för totalförsvarets behov” stützt, ist es dem schwedischen Staat möglich, vor Eintritt derartiger Ereignisse bei der Bevölkerung für Klarheit zu sorgen. So wird dem in Schweden wohnhaften Menschen mitgeteilt, dass beispielsweise dessen PKW bei einem Krieg oder einer Kriegsgefahr für die schwedische Verteidigung oder auch dem Zivilschutz in Anspruch genommen wird. Bei einer in diesem Zusammenhang stehenden Mobilisierung, die über die Post, dem Radio, dem Fernsehen oder einem Notfallalarm verkündet wird, ist das Fahrzeug dann sofort zu einem in dem Bescheid festgelegten Ort zu bringen und dort zu übergeben. Sämtliche Fahrzeugschlüssel, zum Fahrzeug gehörenden Werkzeuge, Winterreifen, das Reserverad, Schneeketten usw. sind ebenfalls mit abzugeben.

Für abgemeldete oder nicht versicherte Fahrzeuge, die in einem solchen Bescheid benannt werden, besteht keine Ausnahme von dieser Regelung und sollte man selbst zum Militärdienst gerufen werden, dann muss eine andere Person das Fahrzeug zu dem im Schreiben benannten Ort bringen. Das Fahrzeug wird dort dem Staat als neuen Besitzer übergeben und der Vorbesitzer erhält eine Entschädigung entsprechend des jeweiligen Zeitwertes. Die Rückreise zum eigenen Wohnort ist selbst zu bezahlen, eine Erstattung der Kosten erfolgt nach Einsendung der Fahrkarten, falls öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch genommen worden sind.

Nicht nur Fahrzeuge können von dieser Verordnung betroffen sein, auch Grundstücke, Gebäude, Schiffe, Luftfahrzeuge, andere Fahrzeuge (zu denen beispielsweise auch Motorschlitten zählen), Funkanlagen und Hunde können darunter fallen. Die Beschlüsse haben jeweils eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren.

Nach dem Eigentümerwechsel im Kriegsfall oder bei einer direkten Kriegsgefahr, werden im Beschluss aufgeführten Gegenstände auch später nicht mehr an den Alteigentümer zurückgegeben. Für Übungen, außerhalb derartiger Geschehnisse beispielsweise, dürfen diese Gegenstände jedoch nicht genutzt werden. Eine Möglichkeit Widerspruch gegen die Anordnung einzulegen wird dem Empfänger einer solchen nicht eingeräumt.

 

Autorin: Ramona Heuckendorf – joergasmus@hotmail.com

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