Schwedens Asylpolitik: Von „offenen Herzen“ zu „Kopf in den Sand“

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Von der liberalen Asylpolitik und den „offenen Herzen“ der Regierung Reinfeldt ist wenig übrig geblieben: Das schwedische Parlament hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause das Asylrecht verschärft. Begrenzt auf drei Jahre soll das neue Gesetz den neuerlichen Zustrom von Asylsuchenden eindämmen, indem unter anderem die Familienzusammenführung erschwert wird. Außerdem werden keine permanenten Aufenthaltsgenehmigungen mehr ausgestellt. Der Regierungsvorschlag von Sozialdemokraten und Grünen wurde von den bürgerlichen Moderaten (M) und den rechtspopulistischen Schwedendemokraten (SD) mitgetragen. Gegen das Gesetz stimmten die bürgerliche Centerpartei (C) sowie die Linkspartei (V). Liberale und Christdemokraten legten vor dem Beschluss ihre Stimmen nieder.

Mit den umstrittenen neuen Regelungen geht Schwedens offene Asylpolitik über zu einer der restriktivsten innerhalb der EU. Die Abschottung geschieht nicht ohne heftige Debatte im Land, wo unter anderem die eigene Ausländerbehörde (Migrationsverket) die neuen Regelungen kritisierte. Auch Flüchtlingshilfswerk, Rotes Kreuz, Amnesty International und die Kirchen protestierten heftig gegen den Gesetzesvorschlag. Die Politik stecke den Kopf in den Sand anstatt sich den Herausforderungen moderner Flüchtlingspolitik zu stellen, heißt es.

Die Regierung verteidigt ihr Vorhaben damit, dass man Zeit und Raum brauche, um bessere Voraussetzungen für die Aufnahme der Menschen zu schaffen. Nicht zuletzt solle die Integration gelingen: mit neuen Wohnungen, Schulen und Arbeitsplätzen. 2015 kamen insgesamt 163.000 Menschen in Schweden an; schnell stieß die „Willkommenskultur“ an ihre physischen Grenzen. In der Folge wurden Grenzkontrollen eingeführt, die vor allem Flüchtlinge ohne Papiere hart trafen. Nun werden nur noch vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt: Selbst wem im Heimatland Krieg und Verfolgung drohen, darf erstmal nur drei Jahre bleiben. Danach wird geprüft, ob sich die Person selbst versorgen kann. Bei Schutzbedürftigen, die „nur“ vor Krisen fliehen, gilt die vorläufige Bleibegenehmigung ab jetzt nur noch 13 Monate.

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