Letzter Wille: Asche in zwei Ländern verstreuen

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Der natürliche Tod eines nach Schweden eingewanderten Schweizers hat die Mühlen der Bürokratie in Gange gesetzt und nun auch die Medien erreicht. Der Mann hatte in seinem letzten Willen verfügt, dass seine Asche je zur Hälfte in der Schweiz und in Schweden verstreut werde. Hierfür erhielt die Familie des in Schweden Verstorbenen keine Genehmigung, weil so eine Ascheteilung nur religiös begründet sein könne. Die Familie klagte vor dem Oberverwaltungsgericht in Schweden, – und bekam nun Recht. Laut der Urteilsbegründung habe es eine Rolle gespielt, dass der Schweizer nach wie vor starke Verbindungen zu seinem Herkunftsland gehabt hätte. Ob sich hiermit ein Präzedenzfall für künftige Bestattungspraktiken von Einwanderern ergibt, wird sich erst noch zeigen…

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