Nach Gerichtsurteil: Einsatz von Foto-Drohnen in Schweden erschwert

Allgemein

Freunde von Foto-Drohnen dürfen in Schweden ihrem Hobby künftig nicht mehr ohne Genehmigung nachgehen: Das oberste Verwaltungsgericht des Landes urteilte Ende Oktober, dass fliegende Foto-Drohnen wie Überwachungskameras zu bewerten seien. Damit einher geht faktisch ein Verbot von Foto-Drohnen, denn Überwachungskameras dürfen in Schweden nur mit staatlicher Genehmigung eingesetzt werden. Wer also die schöne Landschaft von oben fotografieren will, braucht dafür das „OK“ vom „länstyrelsen“.

Gegen das Urteil protestierten postwendend Unternehmer, die Flug-Fotografie als Teil ihrer Geschäftsidee einsetzen, – etwa Makler, Bau- und Vermessungsfirmen. Aber auch Journalisten und Hilfsorganisationen wie „missing people“ sehen das Urteil als eine „Überreaktion“, die auf veralteter Gesetzgebung beruht.

Nun aber soll es in der praktischen Umsetzung des Urteils Spielraum für Ausnahmen geben: So können etwa Kamera-Drohnen zu Forschungszwecken wie auch zur Inspektion von Stromleitungen, Wald und Bergwerken eingesetzt werden. Auch bei der Suche von Vermissten ist der Drohnenblick weiterhin erlaubt. Wer die Drohne vom eigenen Grundstück aus steigen lässt (ohne die Nachbarn zu filmen), hat ebenfalls kein Problem mit dem schwedischen Gesetz.

=> Weitere Informationen (auf schwedisch)

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