Doppelte Bestrafung von Steuersündern nicht rechtens

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Schwedens Praxis der doppelten Bestrafung von Steuersündern ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Darum können bereits Verurteilte nun auf eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens hoffen. Bis heute gibt es Fälle, bei denen Steuerhinterziehung mit Strafzahlungen und zusätzlich Gefängnisstrafen geahndet werden. Dabei hat der Europäische Gerichtshof bereits 2009 beschlossen, dass dies nicht rechtens sei. Die schwedischen Behörden hatten dennoch nicht ihre Routinen umgestellt, sondern bis zum letzten Urteil des Obersten Gerichtshofes gewartet, das nun am Dienstag gefällt wurde – und den EU-Richterspruch bestätigte. Radio Schweden zitierte einen Professor für Steuerrecht mit der Aussage: Es sei im Grunde ein Rechtsskandal, dass das frühere System in seiner alten Form einfach fortgeführt wurde, ohne dass der Gesetzgeber eingegriffen habe.

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