Doppelte Bestrafung von Steuersündern nicht rechtens

Allgemein, Nachrichten

Schwedens Praxis der doppelten Bestrafung von Steuersündern ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Darum können bereits Verurteilte nun auf eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens hoffen. Bis heute gibt es Fälle, bei denen Steuerhinterziehung mit Strafzahlungen und zusätzlich Gefängnisstrafen geahndet werden. Dabei hat der Europäische Gerichtshof bereits 2009 beschlossen, dass dies nicht rechtens sei. Die schwedischen Behörden hatten dennoch nicht ihre Routinen umgestellt, sondern bis zum letzten Urteil des Obersten Gerichtshofes gewartet, das nun am Dienstag gefällt wurde – und den EU-Richterspruch bestätigte. Radio Schweden zitierte einen Professor für Steuerrecht mit der Aussage: Es sei im Grunde ein Rechtsskandal, dass das frühere System in seiner alten Form einfach fortgeführt wurde, ohne dass der Gesetzgeber eingegriffen habe.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Weitere Beiträge

PKW-Rundreise Eisbaum-Tour

PKW-Rundreise Eisbaum-Tour

PKW-Rundreise Eisbaum-Tour Weiterführende Links zum Anfrageformular Vom Baumhaushotel über Barbaras Lapplandlodge bis zum Eishotel Auf dieser PKW-Rundreise erlebst Du spektakuläre Übernachtungen im winterlichen Lappland. Das Eishotel Jukkasjärvi und das Treehotel...

mehr lesen
PKW-Rundreise Eisbaum-Tour

Mit Stena Line nach Schweden

Mit Stena Line bequem und entspannt reisen: Der Seeweg ist die schönste Art des Reisens. Unsere modernen Komfortfähren steuern auf den Strecken  Kiel-Göteborg, Frederikshavn-Göteborg, Grenå-Varberg und Gdynia-Karlskrona  alle wichtigen schwedischen Destinationen an. ...

mehr lesen