Das schwedische Rentensystem – Svenska pensionssystemet

Das ist Schweden, Mentalität, Wissenswertes

Zwischen 1940 und 1950 wurden in Schweden sehr viele Kinder geboren, die während der folgenden 60 bis 70 Jahre in das Rentensystem eingezahlt haben. Natürlich sieht sich der Staat seit den späten 90er Jahren mit einer enorm großen Menge Pensionäre konfrontiert, die aufgrund sehr guter Lebensweise- und Standard sowie medizinischer Versorgung noch gut 15 bis 20 Jahre nach Pensionierung Rente beziehen könnten und wollen.

 

Alle Angestellte und Arbeiter zahlten in ihrer Berufszeit direkt in das Pensionssystem und erhielten dafür Punkte, die jetzt Höhe und Güte der Ausschüttung bestimmen. Der Anteil der Altersrentner liegt heute bei 20%, das heißt, etwa 1,5 Millionen Rentner in Schweden beziehen zwischen 50 bis 60% ihres ehemaligen Arbeitslohnes.

 

Aufgrund dieser demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung fasste der schwedische Reichstag 1999 den Beschluss über die Reform des Rentensystems, das auf dem Lebenseinkommen basiert und an die volkswirtschaftliche und demographische Entwicklung geknüpft ist. Das System wird durch eine Garantierente für Personen ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit ergänzt. Eine zukünftige staatliche Pension liegt bei etwa 50% des Gehaltes/Lohnes, bei höheren Einkommen deutlich darunter und wird durch Betriebspensionen und Zusatzpensionen ergänzt.

 

Die Altersfürsorge fällt in Schweden in die Zuständigkeit des öffentlichen Bereichs. Es gibt schon seit den 1950er Jahren keine Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern. Provinziallandtage und Gemeinden sind verantwortlich für die Altenfürsorge; häusliche Altenpflege und verschiedene Arten von institutioneller Pflege (Seniorenwohnungen, Altenheime und Pflegeheime) werden von ihnen betrieben. Diese Leistungen werden zum größten Teil durch die Einkommens-steuern, die von den Gemeinden und Provinziallandtagen erhoben werden, und durch staatliche Zuschüsse finanziert.

 

Das neue Rentensystem besteht also aus drei Teilen:
1.eine Rente, die sich auf dem Einkommen der Erwerbstätigkeit basiert;
2.eine Prämienrente, die aus den Gelder von Fonds herrührt und
3.eine garantierte Grundrente, die allen, die gar kein Einkommen hatten, den Lebensabend absichern soll.

 

Die Einkommensrente fußt auf den Einzahlungen während der Berufstätigkeit, aber auch die Studienzeit, die Betreuung von Kindern und die Wehrdienstzeit wird angerechnet. Die Höhe dieser Rente beruht also auf den Jahren in denen man in die Pflicht-Rentenkasse und die Fond einzahlt. Das rentenfähige Einkommen setzt
sich hauptsächlich aus dem Lohn/Gehalt einer Person zusammen, beinhaltet jedoch auch andere steuerpflichtige Einkünfte wie Krankengeld, Elterngeldleistungen und Arbeitslosenleistungen. Von den 18,5 Prozent werden 16 Prozent in das Rentensystem mit Umlageverfahren eingezahlt. Die restlichen 2,5 Prozent gehen an das das persönliche Prämienrentenkonto, ein voll kapitalgedeckte Zusatzrentensystem, bei dem die Rentensparer zwischen rund 500 Anlagefonds wählen können.

 

Man kann frühestens mit 61 Jahren in Rente gehen, da sich jedoch Höhe der Rente aus den Jahre in denen eingezahlt wurde, ergibt, steigt sie, je länger man mit dem Ausstieg aus dem Berufsleben wartet. Der Anspruch auf die garantierte Rente, die an Personen, die kein oder nur ein sehr niedriges Einkommen hatten, gezahlt wird, besteht erst ab 65 Jahren. Vorraussetzung für die volle Auszahlung dieser Grundrente ist, dass man mindestens 40 Jahre in Schweden wohnhaft war.

 

Der Wert der Renten ist, wie auch in Deutschland, an die allgemeine Einkommens-entwicklung und die Inflation gekoppelt, bei steigendem Einkommensindex erhöht sich auch die Rentenausschüttung, man erhält also Zinsen auf die Beiträge. Wenn die Inflation über 1,6% steigt, erhält der Rentenbeziehende eine Kompensation.

 

Das neue Rentensystem gilt für alle Personen, die 1954 oder später geboren wurden. Die zuvor Geborenen erhalten ihre Pension noch nach dem alten Rentensystem.
Der Sozialminister versprach, dass die Rente nach dem neuen System etwa genauso hoch sein wird wie die im alten, also zwischen 55 und 60 % des Gehaltes der letzten Jahre des Berufslebens liegen wird.
Trotz allen positiven Prognosen werden auch in Schweden privates Zusatzrentensparen oder sonstige private (Ver-)Sicherungen für das Alter empfohlen.

 

(Autor: Uta Schwarz)

5 Kommentare

  1. Ursula Zuelch

    Sehr geehrte Damen und Herren.
    Hoffentlich koennen Sie mir weiterhelfen.
    Ich war in der Zeit von 1987-1988 in Stockholm berufstaetig.
    Nun weiss ich nicht an wen ich mich wenden muss bezuegl. der Rentenansprueche.
    Hoffentlich koennen sie mir weiterhelfen.

    Zur Zeit lebe ich in Mexiko.

    Vielen Dank im Voraus fuer die Auskunft.

    Antworten
  2. Schneider Christoph

    Guten Tag,

    fallen Kapitalerträge (z.B. Dividenden) auch unter das rentenfähige Einkommen? Diesbezüglich kann ich leider nichts finden.

    Danke und
    mit freundlichen Grüßen

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  3. Helena Tepponen

    Es ist bedauerlich, dass immer wieder solche lobende Artikel über das schwedische Sozialversicherungssystem geschrieben und publiziert werden – besonders, weil die wichtigsten Fakten öfter mal der Wahrheit nicht entsprechen. Es ist nicht wahr, dass alle, die 40 Jahre in Schweden gelebt haben, eine sog. Grundrente (Garantipension) bekommen. Man muss diese 40 Jahre in Schweden zwischen dem 16.und 64. Geburtstag gelebt haben. Schon diese Bedingung bedeutet, dass sehr viele Einwanderer, Flüchtlinge usw. diese Grundrente nicht bekommen können. Auch wenn es eigentlich so ist, dass es reicht, wenn man diese (zusammengerechneten) 40 Jahre in Schweden und noch in andere EU-Ländern gelebt hat. Die schwedische Rentenversicherungsbehörde ignoriert solche Gesetze. Viele meiner Landsleute sind nach Schweden ausgewandert nach ihrer (Hochschul-)Ausbildung und waren somit damals zwischen 25-28 Jahre alt. Dadurch bekommen sie nur einen Teil von Grundrente. Und man soll nicht vergessen, dass man diese ominöse Grundrente nur bekommt, wenn die Summe von anderen Renteneinkünfte unter 12609 Skr bleibt. Sehr gerne behauptet die schwedische Rentenversicherungsbehörde, dass man zum Beispiel eine deutsche oder finnische Rente bekommen sollte, oder zumindest einen Teil von einer solchen Rente – und so sind die „theoretischen Renteneinkünfte“ ganz plötzlich über die Grenze für die Grundrente (Garantipension) gestiegen. Volle Grundrente bedeutet 8651 Skr für eine/n Alleinstehenden. Es darf also nicht verwundern, dass es in Schweden jede Menge obdachlose Rentner gibt. Man muss ja wählen, ob man essen oder wohnen will, wenn man eine so niedrige Rente hat… Schade, dass niemand die Wahrheit über „antisoziale Schweden“ zu schreiben wagt.
    Mit freundlichen Grüßen, Helena Tepponen

    Antworten
  4. Helga Linder

    Mein Mann bekommt als Rentner seine Rente aus Schweden, wo er in den 60iger Jahren 3 Jahre gearbeitet hat. Er stellt fest, das die Rentenerhöhung nicht angepasst wurde in den ganzen Jahren, wo er in Rente ist.
    Ist das korrekt?

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