Arbeiten in Schweden

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Alltag in SchwedenAlltag in Schweden – Auswandern, Leben und Arbeiten

Du möchtest nach Schweden auswandern und suchst noch Arbeit? Falls Du zu einer der folgenden Berufsgruppen gehörst, ist es leicht für dich, in Schweden einen Job zu finden: Gesucht werden zurzeit Zahnärzte, Fachärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Hebammen, Klemptner, Maurer, Betonarbeiter, Dachdecker, Fliesen-, Laminat- und Parkettleger, Installationselektriker, Maler und Lackierer, Schweißer, Feinblech- und Kfz-Mechaniker, Lehrer, Wachpersonal, Köche, Bäcker und Konditoren.

Das Bewerbungsverfahren ähnelt in seiner Struktur sehr dem deutschen. Zuerst schickst du das einseitige Anschreiben und einen Lebenslauf, der in Schweden ohne Foto, Datum und Unterschrift üblich ist, an den Arbeitgeber. Referenzen früherer Arbeitgeber sind auch jetzt schon gern gesehen, aber Zeugnisse sind meist noch nicht nötig. Werden sie dennoch verlangt, sollten sie ins Schwedische übersetzt sein. Hochschulabschlüsse kann man sich vom Högskoleverket anerkennen lassen. Beim Vorstellungsgespräch gilt die persönliche Eignung des Kandidaten mehr als die formalen Kriterien. Ist der Bewerber teamorientiert und konsensfähig und passt damit ins Unternehmen? Fehl am Platz sind im Gespräch selbstbewusstes Auftrumpfen und allzu große Redseligkeit. Die Schweden schätzen eine zurückhaltende Freundlichkeit. Auf direkte Fragen nach Alkoholkonsum und Familienplanung sollte man gefasst sein. Eindruck machst du in jedem Fall durch konkrete und kompetente Fragen zum Unternehmen.

Wenn du es dann geschafft hast, einen Job in Schweden zu bekommen, steht die Einreise an. EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Schweden einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Schweden aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen. Möchtest du länger als drei Monate im Land bleiben, musst du die Aufenthaltsgenehmigung direkt nach der Einreise bei der Einwanderungsbehörde (Migrationsverket) beantragen. Über Migrationsverket findest du die nächste zuständige Stelle. Unmittelbar nach der Ankunft kannst du eine Arbeit aufnehmen. Wenn du bereits vor der Abreise eine Arbeitsstelle gefunden hast, kannst du die Aufenthaltsgenehmigung auch schon von Deutschland aus bei der schwedischen Botschaft oder beim Konsulat erhalten. Sie ist für die voraussichtliche Dauer deines Beschäftigungsverhältnisses gültig.

Seit Mai 2006 gibt es allerdings eine Neuregelung für EU-Bürger. Seitdem ist die Genehmigungspflicht zugunsten einer einfachen Meldepflicht entfallen. Wer es dann selbstständig oder unselbstständig in die bezahlte Beschäftigung geschafft hat, der unterliegt laut dem bekannten Tätigkeitslandprinzip auch dem schwedischen Steuersystem. Die Steuerlast kann durchaus bei mehr als 50 Prozent liegen. Allerdings sind andererseits die Sozialabgaben in Schweden sehr niedrig. Während beispielsweise die Krankenversicherungspflicht des Arbeitnehmers über den Staat abgewickelt wird, ist nur ein Arbeitnehmeranteil von 7 % zur Rentenversicherung verpflichtend. Darüber hinaus ist es aber zu empfehlen, eine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit abzuschließen, denn die Leistungen des Staates sind diesbezüglich nicht allzu hoch. Zum Thema Steuern findest du genauere Informationen (auch auf deutsch) beim ‚Skatteverket‘.

Schweden hat den Ruf, dass man dort besonders viel verdienen kann. Doch in manchen Berufen liegen die Verdienste durchaus unter denen in Deutschland. Zudem sind die höheren Steuern beim Verdienstvergleich mit Deutschland zu berücksichtigen. Aber welches Gehalt kann man verlangen? Es ist ratsam, den Vorschlag des Arbeitgebers für die Probezeit anzunehmen. Später kann man mit Kollegen oder der Gewerkschaft über die üblichen Vergütungen sprechen. Solche Fragen werden in Schweden sehr offen diskutiert. Wenn der Arbeitgeber mit deiner Leistung zufrieden ist, kannst du am Ende der Probezeit mehr verlangen.  Falls Du nun auf den Geschmack gekommen bist, findest du weitere und ausführlichere Informationen zu Stellensuche, Bewerbung, Arbeitsmarkt und Arbeitsbedingungen unter den weiterführenden Links.

Weiterführende Links:

(Autor: Elisabeth Guggomos)

 

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